Baum- und Strauchschnitt
13.03, 15.04., 16.05., 13.06., 11.07., 15.08., 12.09., 11.10., 13.11.
Zum Baum- und Strauchschnitt gehören:
Äste, Heckenschnitt, Laub, Rosenschnitt, Strauchschnitt
aber kein Rasenschnitt, kein Fallobst, keine Wurzeln!
Bitte folgende Regeln der Entsorgungsgesellschaft beachten!
- Baum- und Strauchschnitt ist zu bündeln (Äste max. 1,50m lang, Aststärke max. 8 cm)
- Bereitstellung ist auch in kompostierbaren Papier- und Pappbehältnissen möglich
- Bündel, Säcke, Kartons müssen von einer Person hebbar sein
- der Strauchschnitt ist einen Tag vor der Aholung bereitzustellen.