Baum- und Strauchschnitt

13.03, 15.04., 16.05., 13.06., 11.07., 15.08., 12.09., 11.10., 13.11.

Zum Baum- und Strauchschnitt gehören:

Äste, Heckenschnitt, Laub, Rosenschnitt, Strauchschnitt

aber kein Rasenschnitt, kein Fallobst, keine Wurzeln!

Bitte folgende Regeln der Entsorgungsgesellschaft beachten!

  • Baum- und Strauchschnitt ist zu bündeln (Äste max. 1,50m lang, Aststärke max. 8 cm)
  • Bereitstellung ist auch in kompostierbaren Papier- und Pappbehältnissen möglich
  • Bündel, Säcke, Kartons müssen von einer Person hebbar sein
  • der Strauchschnitt ist einen Tag vor der Aholung bereitzustellen.