Der Verein

Um die vielfältigen Aufgaben in der Kleingartensparte zu organisieren, gibt es verschiedene Organe und Regelungen, die sich aus dem Vereinsrecht, dem Bundeskleingartengesetz und anderen Bestimmungen ergeben.

Insbesondere trägt der Vorstand dazu bei, dass das Leben im Verein geregelt wird. Vom Abrechnen der Wasserverbräuche über Arbeitseinsätze bis zur Suche nach geeigneten Nachnutzern für abzugebende Gärten steht eine Fülle von Aufgaben an, für deren Regelung jemand die Verantwortung übernehmen muß.

Natürlich erfolgt die Tätigkeit des Vorstandes, aber auch das Verhalten jedes Mitglieds auf der Grundlage derSatzung, von Beschlüssen und Bestimmungen. Diese Dokumente möchten wir hier zum Nachlesen (und teilweise zum Ausdrucken) bereitstellen. Unter dem Menü-Punkt "zum Ausdrucken" finden Sie eine Liste dieser Dokumente, die Sie als PDF anzeigen, downloaden oder ausdrucken können.