Beitrags- und Gebührenordnung der Kleingartensparte „Merseburg West“ e.V.

1.
Mitgliedsbeitrag
je Parzelle                                                    15,00 €

2.
Pacht                    je qm                               0,12 €

3.
Versicherung
- Unfallversicherung             je Parzelle              2,89 €
- Rechtsschutzversicherung  je Parzelle
- weitere Versicherungen    je Parzelle

4.
Verwaltungspauschale für gekündigte Gärten, die noch keinen Nachpächter haben
--> bestimmt sich aus der Pacht und Mitgliedsbeitrag, die der Verein an den Kreisverband abzuführen hat

Diese Gebühren (1-4) werden vom Kreisverband bzw. dem Versicherer erhoben und sind reine Durchlaufposten.
Bei Erhöhung oder Neuenführung von Gebühren durch Kreisverband und Versicherer werden diese ohne
Mitgliederbeschluss an die Mitglieder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (auch rückwirkend) weiterberechnet.

5.
Gebühren des Vereins (Verwaltungstätigkeit)

5.1.
Aufnahmegebühr (einmalig)        Barzahlung                                                       25,00 €

5.2.
Sicherheitsleistung (Verrechnung mit erstem Gebührenbescheid)
Barzahlung                                                                                                   100,00 €

5.3.
Ratenzahlungsvereinbarung
- Antrag auf Ratenzahlung hat vor Ablauf der Zahlungsfrist beim Vorstand zu erfolgen
- maximal 6 Raten bzw. Abzahlung im Laufe des Jahres
- Ratenzahlung nur schriftlich mit Unterschrift des Pächters gültig

5.4.
Mahngebühr bei Verzug der Bezahlung finanzieller Forderungen      10,00 €
sowie bei Verstößen gegen die Satzung, Pachtvertrag und Kleingartenordnung

5.5.
Eröffnung gerichtliches Mahnverfahren                                       25,00 €

6.
Kosten für Versorgungsdienstleister

6.1.
Grundgebühr Wasser                     je Parzelle                             5,00 €

6.2.
Grundgebühr Energie                    je Parzelle                             6,00 €

6.4.
Kosten für den Verbrauch von Elektroenergie und Wasser entsprechend Rechnung der Versorgungsträger
einschließlich Zählergebühr für den Anschluss und Verluste

Verbrauch
Preis je kwh bzw. m3 entsprechend Versorgungsträger

Zählergebühr                        Anzahl Parzellenanschluss

Verluste                              Anzahl Parzellenanschluss

6.5,
Kosten für die Müllentsorgung

7.
Ordnungsgelder wegen fahrlässig und schuldhaft verursachter Kosten

7.1.
Ermittlung von Adressenänderungen                                                                 25,00 €
(Meldepflicht innerhalb von 3 Wochen)

7.2.
Nicht Anwesenheit bei Ablesung der Zählerstände Energie/Wasser                         15,00 €

7.3.
unterlassene Anzeige des Austausches der Strom- oder Wasserzähler                     15,00 €
einschließlich der Meldung der alten und neuen Zählerstände

7.4.
Wiederanschluss Wasser nach Stilllegung                                                           15,00 €
7.5.
Wiederanschluss Energie nach Stilllegung                                                           15,00 €
(Wiederinbetriebnahme selbstverschuldeter gesperrter Versorgungsanlagen -Wasser / Strom)

7.6.
nicht geleistete Pflichtstunde     derzeit 6 Stunden                                              10,00 €
der Vorstand bestimmt jährlich die Anzahl der Pflichtstunden, ohne Mitgliederbeschluss,
jedoch sachliche Begründung in Mitgliederversammlung

7.7.
unerlaubte Wasser- und/oder Energieabnahme                                                  150,00 €
- gleichzeitig wird Strafanzeige gestellt

7.8.
nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung- nach mindestens zweimaliger Terminsetzung
                                                                                                                  150,00 €
8.
Gebühren für Wertermittlung bei Gartenkündigung
lt. Gebührenordnung zur
(Zahlung durch den abgebenden Pächter an den Wertermittler)
Wertermittlung

9.
Kostenvergütungen für Aufwendungen
nach vorheriger Bestätigung durch den Vorstand werden Leistungen, die im Interesse des Vereins erbracht
werden,wie folgt vergütet:

9.1. Reisekosten bei Nutzung des privaten PKW                                                0,30 / km

9.2. Ausgaben für materielle Leistungen                 lt. Rechnung

9.3. für vom Vorstand beauftragte Wartungs- und Instalthaltungsarbeiten                 5,00 €
sowie Büroarbeiten (über die festgelgten Pflichtstunden hinaus)

10.
Aufwandsentschädigung Vorstand (je Vorstandsmitglied/ Jahr)                               50,00 €

Inkrafttreten:
Bechlossen von der Mitgliederversammlung 2013