Beitrags- und Gebührenordnung der Kleingartensparte „Merseburg West“ e.V.
1.
Mitgliedsbeitrag
je Parzelle 15,00 €
2.
Pacht je qm 0,12 €
3.
Versicherung
- Unfallversicherung je Parzelle 2,89 €
- Rechtsschutzversicherung je Parzelle
- weitere Versicherungen je Parzelle
4.
Verwaltungspauschale für gekündigte Gärten, die noch keinen Nachpächter haben
--> bestimmt sich aus der Pacht und Mitgliedsbeitrag, die der Verein an den Kreisverband abzuführen hat
Diese Gebühren (1-4) werden vom Kreisverband bzw. dem Versicherer erhoben und sind reine Durchlaufposten.
Bei Erhöhung oder Neuenführung von Gebühren durch Kreisverband und Versicherer werden diese ohne
Mitgliederbeschluss an die Mitglieder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (auch rückwirkend) weiterberechnet.
5.
Gebühren des Vereins (Verwaltungstätigkeit)
5.1.
Aufnahmegebühr (einmalig) Barzahlung 25,00 €
5.2.
Sicherheitsleistung (Verrechnung mit erstem Gebührenbescheid)
Barzahlung 100,00 €
5.3.
Ratenzahlungsvereinbarung
- Antrag auf Ratenzahlung hat vor Ablauf der Zahlungsfrist beim Vorstand zu erfolgen
- maximal 6 Raten bzw. Abzahlung im Laufe des Jahres
- Ratenzahlung nur schriftlich mit Unterschrift des Pächters gültig
5.4.
Mahngebühr bei Verzug der Bezahlung finanzieller Forderungen 10,00 €
sowie bei Verstößen gegen die Satzung, Pachtvertrag und Kleingartenordnung
5.5.
Eröffnung gerichtliches Mahnverfahren 25,00 €
6.
Kosten für Versorgungsdienstleister
6.1.
Grundgebühr Wasser je Parzelle 5,00 €
6.2.
Grundgebühr Energie je Parzelle 6,00 €
6.4.
Kosten für den Verbrauch von Elektroenergie und Wasser entsprechend Rechnung der Versorgungsträger
einschließlich Zählergebühr für den Anschluss und Verluste
Verbrauch
Preis je kwh bzw. m3 entsprechend Versorgungsträger
Zählergebühr Anzahl Parzellenanschluss
Verluste Anzahl Parzellenanschluss
6.5,
Kosten für die Müllentsorgung
7.
Ordnungsgelder wegen fahrlässig und schuldhaft verursachter Kosten
7.1.
Ermittlung von Adressenänderungen 25,00 €
(Meldepflicht innerhalb von 3 Wochen)
7.2.
Nicht Anwesenheit bei Ablesung der Zählerstände Energie/Wasser 15,00 €
7.3.
unterlassene Anzeige des Austausches der Strom- oder Wasserzähler 15,00 €
einschließlich der Meldung der alten und neuen Zählerstände
7.4.
Wiederanschluss Wasser nach Stilllegung 15,00 €
7.5.
Wiederanschluss Energie nach Stilllegung 15,00 €
(Wiederinbetriebnahme selbstverschuldeter gesperrter Versorgungsanlagen -Wasser / Strom)
7.6.
nicht geleistete Pflichtstunde derzeit 6 Stunden 10,00 €
der Vorstand bestimmt jährlich die Anzahl der Pflichtstunden, ohne Mitgliederbeschluss,
jedoch sachliche Begründung in Mitgliederversammlung
7.7.
unerlaubte Wasser- und/oder Energieabnahme 150,00 €
- gleichzeitig wird Strafanzeige gestellt
7.8.
nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung- nach mindestens zweimaliger Terminsetzung
150,00 €
8.
Gebühren für Wertermittlung bei Gartenkündigung
lt. Gebührenordnung zur
(Zahlung durch den abgebenden Pächter an den Wertermittler)
Wertermittlung
9.
Kostenvergütungen für Aufwendungen
nach vorheriger Bestätigung durch den Vorstand werden Leistungen, die im Interesse des Vereins erbracht
werden,wie folgt vergütet:
9.1. Reisekosten bei Nutzung des privaten PKW 0,30 / km
9.2. Ausgaben für materielle Leistungen lt. Rechnung
9.3. für vom Vorstand beauftragte Wartungs- und Instalthaltungsarbeiten 5,00 €
sowie Büroarbeiten (über die festgelgten Pflichtstunden hinaus)
10.
Aufwandsentschädigung Vorstand (je Vorstandsmitglied/ Jahr) 50,00 €
Inkrafttreten:
Bechlossen von der Mitgliederversammlung 2013